Sie sind auf der Suche nach Haken zum einschrauben, einschlagen, metrisches Gewinde, Holzgewinde ,Haken, Oesen, in welcher Form auch immer.
Hier finden Sie ein große Auswahl abgebildet:
Sie sind auf der Suche nach Haken zum einschrauben, einschlagen, metrisches Gewinde, Holzgewinde ,Haken, Oesen, in welcher Form auch immer.
Hier finden Sie ein große Auswahl abgebildet:
Sie suchen eine bestimmte Sorte von Schrauben:
Geht es Ihnen auch manchmal so Sie benötigen für bestimmte Arbeiten eine besondere Schrauben egal welcher Kopf oder Gewinde und wissen im Augenblick nicht wie diese aussieht oder sich nennt:
Hier finden Sie Bilder der einzelnen Schraubenarten schnell und einfach
Sechskantschrauben/ Schlüsselschrauben, Inbuschrauben, Gewindeschrauben, Gewindestifte/Madenschrauben, Holzschauben, Schloßschrauben, Blechrauben und welche auch immer.
https://www.google.com/search?q=schraubenarten+kopf&tbm=isch&hl=de chips=q:schrauben+kopf,online_chips:holzschraube:HVSH8lXbuBI%253D,online_chips:sechskant:cWjTiAvK1rE%253D&client=ubuntu&sa=X&ved=2ahUKEwiw_bT18
oder aber auch eine schöne Beschreibung der Schraubenarten:
Flachrundkopf
https://www.theo-schrauben.de/blog/schraubenkopf-welcher-ist-der-richtige/
Vorteile | Nachteile | Kopfformen | |
---|---|---|---|
Sechskant | -hohes Anziehmoment
-gleiches Werkzeug für Schraube und Mutter |
-Schraubenkopf muss seitlich für Werkzeug (Schlüssel/Nuss) zugänglich sein | Außensechskant,
Außensechskant mit Flansch |
Innensechskant | -von oben verschraubbar
-versenkbar |
– geringeres Drehmoment als Außensechskant | zylindrisch |
Längsschlitz | -preiswert
-einfaches Werkzeug |
-geringe Kraftübertragung
-geringer Halt des Werkzeugs |
Flachkopf, Senkkopf, Linsenkopf |
Kreuzschlitz
Philipps (PH) |
-höhere Kraftübertragung als
Kreuzschlitz |
-geringere Kraftübertragung als Torx | Flachkopf, Senkkopf, Linsenkopf |
Kreuzschlitz
Pozidriv (PZ) |
-exakter Werkzeugsitz
-höhere Kraftüber- tragung als PH |
-geringere Kraftübertragung als Torx | Flachkopf, Senkkopf, Linsenkopf |
Torx | hohe Kraftübertragung | korrektes Einführen des Werkzeugs etwas
schwieriger als PZ+PH |
Flachkopf, Senkkopf, Linsenkopf |
oder aber:
https://diybook.de/werkzeug_material/werkzeugkunde/schraubenarten-alle-schraubenkopfprofile-ueberblick
Ab Januar 2022 wird das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Medikamente verbindlich. Anders als bisher erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt statt eines Papierrezepts einen QR-Code – wahlweise auf Ihr Smartphone oder als Ausdruck. Das E-Rezept können Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihre Apotheke vor Ort sein. Wir erklären Ihnen, wie das E-Rezept funktioniert.
Grundlage für das elektronische Rezept (E-Rezept) bildet das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – kurz PDSG). Das Gesetz wurde am 03.07.2020 vom Bundestag beschlossen und ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dieses gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor.
Allerdings hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis 30. Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können.
Für die Übermittlung und Einlösung des E-Rezepts wird es zwei Wege geben. Sie können entscheiden, ob Sie Ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke Ihrer Wahl senden wollen oder ob Ihnen die für die Einlösung Ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.
1. Entscheiden Sie sich für die Smartphone Lösung, so übermittelt Ihr behandelnder Arzt das Rezept als 2D-Code auf Ihr Smartphone. Dieses können Sie dann entweder digital mit Hilfe einer E-Rezept-App direkt einer Vor-Ort- oder Online-Apotheke Ihrer Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort vorab bereitgestellt bzw. bestellt werden kann. Oder Sie zeigen den 2D-Code Ihres E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo er eingescannt und bearbeitet werden kann.
Im Apple Store und bei Google Play gibt es kostenlose E-Rezept-Apps sowie Apps der Krankenkassen. Einige dieser Apps enthalten wichtige Funktionen wie z.B. eine Apothekensuche sowie eine Kommunikationsmöglichkeit für Vorabanfragen an Apotheken.
2. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Rezept auch ohne Smartphone. In dem Fall wird das Rezept in Form eines 2D-Codes in der Praxis ausgedruckt – nur nicht mehr als „Rosa Zettel“. Der Ausdruck beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihrer Verordnung und Rezeptcodes mit den Zugangsinformationen zu Ihrem Rezept. Der Ausdruck wird digital unterzeichnet, ist also auch ohne händische Unterschrift gültig. In der Apotheke wird der Rezeptcode für ein oder mehrere Medikamente gescannt und Sie können diese direkt mitnehmen oder bestellen.
Das E-Rezept verbessert die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Durch die Einführung des E-Rezepts wird die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer. Mit dem eingebauten Wechselwirkungscheck, wird überprüft, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Zudem wird vermieden, dass Rezeptfälschungen, unleserliche Rezepte und formale Rezeptfehler, wie z.B. vergessene Arztunterschriften oder Überschreiten der Abgabefrist, auftreten.
Mit dem Einsatz des E-Rezepts spart sich der Patient zudem die Anfahrtswege in die Praxis und die langen Wartezeiten. Auch die Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke werden einfacher. Mit dem E-Rezept wird nicht nur der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen der Kampf angesagt, sondern auch ein Stück Sicherheit und Bequemlichkeit für die Patientinnen und Patienten geschaffen. Und nicht zuletzt freut sich auch die Umwelt, denn durch die Umstellung auf digitale Lösungen kann viel Papier gespart und die CO2 -Emissionen reduziert werden.
Die Videosprechstunde, also der Arztbesuch über eine sichere und datenschutzkonforme videotelefonische Verbindung, hat in der letzten Zeit einen richtigen Boom erlebt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es gibt keine Ansteckungsgefahr in der Praxis, man spart sich die Anfahrtswege und die langen Wartezeiten. Im Anschluss an die digitale Videosprechstunde kann das E-Rezept kontaktlos übermittelt werden.
Inzwischen haben auch ein paar Apotheken die Video-Beratung für sich entdeckt. Ähnlich wie bei der Videosprechstunde beim Arzt können Sie sich bei der Video-Beratung in der Apotheke über die richtige Einnahme Ihrer Arzneimittel und die Wechselwirkungen beraten lassen, Sie können Ihre Bestellungen abgeben und Rezepte einlösen.
Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.
Sie möchten einen Fernseher oder Bildschirm kaufen?
Da haben Sie vielleicht das gleiche Problem wie ich. Ich kann mit den „Zollgrößen“ der Bildschirme von Fernseher und PC wenig anfangen. Daher habe ich mich einmal kundig gemacht welche Bedeutung die Zollgrößen beim Bildschirm haben.
Möchten Sie wissen, wie viel Zoll der Bildschirm Ihres Fernseher, Computers oder Laptops hat, messen Sie einfach dessen Diagonale aus. Denn das Zollmaß eines Bildschirms ist eine häufig genutzte Einheit für die Länge der Diagonale. Den gemessenen Wert müssen Sie dann noch von Zentimeter in Zoll umrechnen.
Bei Fernsehgeräten und PC-Monitoren wird die Größe der Bildschirme in Zoll angegeben. Dies hat den Vorteil, dass alle Informationen zur Bildschirmgröße mit einer Zahl angegeben werden können. Allerdings bezieht sich diese Angabe nur auf die Länge der Bildschirmdiagonale und liefert keine Hinweise zu Höhe und Breite des Bildschirms. Hatten früher die meisten Bildschirme von PC und Fernseher ein Seitenverhältnis von 4:3, ist heute das 16:9 Seitenverhältnis am häufigsten.
Um Werte von Zentimeter in Zoll oder umgekehrt umzurechnen, ist es wichtig zu wissen, dass 1 Zoll 2,54 Zentimetern entspricht. Wissen Sie nicht mehr, wie viel Zoll Ihr Bildschirm hat oder möchten Sie sich zur besseren Vorstellung ein angegebenes Zollmaß in Zentimeter umrechnen, geht dies wie folgt:
32 Zoll entspricht einer Bilddiagonale von etwa 80 Zentimetern. Damit sind die TVs etwa 72 bis 74 Zentimeter breit und ohne Standfüße 42 bis 44 Zentimeter hoch. Je nach Rahmendesign weicht das etwas ab. In dieser Größe passen Fernseher in viele Regale und Wohnwände. Sie lassen sich auch problemlos an die Wand hängen. Dazu sind in der Rückseite Gewinde vorgesehen, an die sich universell passende Wandhalterungen schrauben lassen. Das Gewicht spielt kaum eine Rolle: 32-Zoll-Modelle wiegen keine 10 Kilogramm. Der ideale Abstand zu den Zuschauern beträgt ungefähr das Zwei- bis Dreifache der Bildschirmdiagonale, also in diesem Fall 1,60 bis 2,40 Meter. Das ist nah genug, um beispielsweise beim Fußball die Spieler zu erkennen und in Filmen den Untertitel zu lesen. Es ist jedoch nicht so nah, als dass das Bild pixelig aussieht und Übertragungsfehler zu deutlich in Erscheinung treten.
Wenn Sie den Flach-Fernseher als Hauptgerät nutzen, sollte seine Bildschirmdiagonale mindestens 1 Meter betragen (mindestens 40 Zoll). Bei kleineren Geräten müssen Sie meist Abstriche machen – insbesondere bei schnellen Bewegungen im Bild, dem Ton und der Ausstattung. Sie eignen sich eher als Zweitfernseher.
Sie nehmen zum ersten Mal an einem Vortrag, Webinar oder Online-Meeting teil? Dann ist diese kurze Hilfestellung genau das Richtige für Sie, damit Ihre Teilnahme reibungslos funktioniert.
Technik Online-Event – Check vor dem Meeting
Damit ein virtuelles Event reibungslos funktioniert, braucht es entsprechende Technik.
Dazu benötigen Sie eine Videokonferenz-Software wie hier z.B. beschrieben „Zoom“.
Für eine reibungslose und erfolgreich funktionierende Teilnahme von Angeboten geben wir Ihnen hier ein paar Tipps, die Sie beachten sollten:
• Grundvoraussetzung für Ihre Teilnahme ist, dass Sie einen PC/Tablet mit Kamera und Mikrofon haben.
• Laden Sie die Zoom-Software auf das Gerät unter https://zoom.us/download herunter.
• Wählen Sie „Zoom-Client für Meetings“ aus.
Wichtig zu wissen: Alternativ ist auch die Teilnahme via Webbrowser (Unsere Empfehlung: Opera, Firefox, Chrome und andere) möglich, bietet aber nicht immer dasselbe Erlebnis, da einige Funktionalitäten dann vielleicht nicht zur Verfügung stehen. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Zoom via Mobiltelefon.
Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, Zoom selbst auf Ihrem Rechner oder Tablet zu testen:
Einem Test-Meeting beitreten – Zoom
Ton, Mikrofon & Kamera während des Online-Events
Die Teilnahme an einem Zoom-Meeting ist mit einer gemeinsamen Besprechungsrunde vergleichbar, bei der Sie selbst aktiv sind. Das heißt: Während eines Meetings sind auch Sie – wie alle anderen – sichtbar und hörbar. Somit sollte Ihr Gerät in diesem Fall neben einem Lautsprecher oder Kopfhörer ebenso eine funktionierende Kamera sowie ein Mikrofon besitzen. Natürlich können Sie ihr Gesicht und den Ton abschalten / stummschalten. Unten links Button Mikro und Film aus/einschalten. Chat & Umfragen während des Online-Events
Als Teilnehmerin oder Teilnehmer an einem Zoom Meeting können Sie die Chat-Funktion nutzen, um den Moderatoren und Referenten entsprechende Fragen zu stellen oder Anmerkungen zu machen. Die Referenten haben zudem über den Chat die Möglichkeit, ergänzende Links
oder Hinweise an Sie und die anderen Teilnehmenden zu übermitteln.
Gegebenenfalls führen die Moderatoren auch eine kleine Umfrage mit allen Teilnehmenden durch. Hierfür brauchen Sie nichts extra zu installieren. Die Moderatoren geleiten Sie durch den Umfrage-Termin.
Vom Veranstalter erhalten Sie die Zugangsdaten die Sie entsprechend bei der Meeting-ID und Kenncode eingeben müssen. Vermutlich wird auch Ihr Name erfragt. Der muß aber nicht richtig sein. Meeting-ID: XXX XXX XXX XXX Kenncode: xxxxxxxxx Wenn Sie einen Link nutzen den einfach öffnen. Dann sollte es klappen. Ansonst müssen Sie die Adresse einfügen. Zoom kann auf deutsche Sprache eingestellt werden. Bei Mobiltelefone ist es ähnlich. hier benötigen Sie die entsprechende Einwahlnummer
Hier ist eine kompl. Anleitung in Deutsch: https://explore.zoom.us/docs/de-de/communications-platform.html?zcid=4530
Die ROTE LISTE® ist ein Arzneimittelverzeichnis für Deutschland (einschließlich EU-Zulassungen) und wird von der Rote Liste Service GmbH herausgegeben und verlegt. Von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) wird sie als „trusted source“ (zuverlässige Quelle) für Arzneimittelinformationen in Deutschland geführt.
Die ROTE LISTE® enthält Kurzinformationen zu Humanarzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten, die aus Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen erstellt werden. Sie richtet sich an medizinisch-pharmazeutische Fachkreise mit dem Zweck, diese über im Handel befindliche Präparate zu informieren. Die Veröffentlichung von Präparaten in der ROTE LISTE® liegt in der Verantwortung der pharmazeutischen Unternehmen.
Die ROTE LISTE® erscheint jährlich aktualisiert als Buchausgabe (seit 1933) und halbjährlich in Form elektronischer Publikationen (seit 1990). Im Internet ist sie unter www.rote-liste.de zu finden. Hier wird sie Fachkreisen (Ärzten, Apothekern, Kliniken usw.) kostenlos zur Verfügung gestellt. Durch die Vergabe von Lizenzen ist die ROTE LISTE® darüber hinaus in diverse Datenbanken integriert.
https://www.patienteninfo-service.de/
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zu verschiedenen Leistungen gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungen leisten. Die Höhe der Zuzahlungen ist in § 61 SGB V geregelt. Eine Ausnahme gibt es bei Fahrkosten – hier sind Zuzahlungen auch von Kindern und Jugendlichen zu leisten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Um eine finanzielle Überforderung zu vermeiden, sind diese Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze zu leisten (§ 62 SGB V). Diese beträgt grundsätzlich 2 v. H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch kranke Versicherte gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Belastungsgrenze von 1 v. H. Die Entscheidung zum Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung trifft die Krankenkasse auf Basis einer ärztlichen Bescheinigung (Muster 55).
Für die Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Versicherten sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden berücksichtigungsfähigen Angehörigen zusammengerechnet. Für berücksichtigungsfähige Angehörige werden zudem bestimmte Freibeträge von den gemeinsamen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt abgezogen.
Sofern Versicherte Zuzahlungen über ihre Belastungsgrenze hinaus geleistet haben, können sie zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf eine teilweise Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen bei ihrer Krankenkasse stellen. Dem Antrag sind auch alle Belege über geleistete gesetzliche Zuzahlungen und bei einer chronischen Erkrankung die ärztliche Bescheinigung hierüber beizufügen.
Wird die Belastungsgrenze bereits innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Wurden bereits über die Belastungsgrenze hinaus vom Versicherten Zuzahlungen geleistet, werden die zu viel geleisteten Zuzahlungen von der Krankenkasse zurückerstattet.
Neben den gesetzlichen Zuzahlungen haben Versicherte für bestimmte Leistungen finanzielle Eigenanteile zu leisten. Hierzu gehören beispielsweise Eigenanteile, wenn die Kosten eines Arzneimittels den Festbetrag überschreiten (sogenannte Mehrkosten), oder Eigenanteile zu Zahnersatz, Kieferorthopädie, Hilfsmitteln, die auch Gebrauchsgegenstände sind (z. B. orthopädische Schuhe), sowie künstlicher Befruchtung. Eigenanteile werden nicht im Rahmen der teilweisen Zuzahlungsbefreiung angerechnet.
Eine Übersicht über Leistungen, zu denen gesetzliche Zuzahlungen zu zahlen sind, finden Sie auf den folgenden Seiten.
Darüber hinaus sind eine Reihe von Arzneimitteln von der Zuzahlungspflicht freigestellt. Die Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel wird 14-täglich vom GKV-Spitzenverband aktualisiert.
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/zuzahlungen_und_befreiungen/zuzahlungen_und_befreiungen.jsp
Laut ARD-DeutschlandTrend Februar 2010 wünschen sich 91 Prozent der Befragten, dass Patienten einen genauen Überblick über die Kosten eines Arztbesuches oder eines Klinikaufenthaltes bekommen sollten. Diese Forderung ist nicht neu. Bereits seit 2004 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf die sogenannte Patientenquittung. (§ 305 SGB V)
Mit Hilfe der Patientenquittung können gesetzlich Krankenversicherte die Leistung und voraussichtlichen Kosten ihrer Behandlung nachvollziehen. Auf Verlangen des Versicherten müssen Vertragsärzte, ärztlich geleitete Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren sowie Vertragszahnärzte und auch Krankenhäuser eine solche Übersicht ausstellen. Die Patientenquittung informiert in verständlicher Form über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten und in Anspruch genommenen Leistungen und deren voraussichtliche Kosten.
Im vertragsärztlichen und -zahnärztlichen Bereich kann der Versicherte zwischen einer Patientenquittung, die er direkt im Anschluss an die Behandlung erhält (Tagesquittung) oder einer quartalsweisen Patientenquittung wählen. Diese ist spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, von der Praxis auszustellen. Für die Quartalsquittung ist vom Versicherten eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro zuzüglich der Versandkosten an die Praxis zu zahlen. Aus der Quittung müssen neben den abgerechneten Gebührenziffern auch die entsprechenden Leistungen in verständlicher Form und die voraussichtlichen Kosten hervorgehen.
Bei stationärer Behandlung in Krankenhäusern weisen diese die Patienten bei der Aufnahme schriftlich auf die Patientenquittung hin. Versicherte oder deren gesetzliche Vertreter können sich bis zu zwei Wochen nach Abschluss der Klinikbehandlung entscheiden, ob sie eine Patientenquittung wünschen. Diese wird ihnen dann kostenlos am Entlassungstag übergeben oder ansonsten per Post zugestellt. Die Patientenquittung muss neben einigen Angaben zur Person des Versicherten (Name, Anschrift und so weiter) und zur Rechnung (Datum, Rechnungsnummer)
Für ambulante Behandlungen im Krankenhaus sind ebenfalls Patientenquittungen auf Verlangen des Versicherten auszustellen. Es gelten in diesem Fall die vertragsärztlichen Regelungen (siehe oben).
Auch die Krankenkassen unterrichten die Versicherten auf deren Antrag über die im jeweils letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten.
https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/transparenz_im_gesundheitswesen/transparenz_im_gesundheitswesen.jsp
Darreichungs- Darreichungsform form kürzel
Kürzel Langform AMP Ampullen AMPD Depotampullen AMPT Trinkampullen ANSLB Augen- und Nasensalbe AUGG Augengel AUGS Augensalbe AUGT Augentropfen, Augentropfen (Lösung), Augentropfensuspension BTL Beutel CREM Creme, Creme zur Anwendung auf der Haut DA Druckgasinhalation (Lösung / Suspension) DRAG Dragees DSTF Durchstechflasche EDAT Augentropfen (Lösung im Einzeldosisbehältnis) EDGL Augengel (Einzeldosisbehältnis), Augengel im Einzeldosisbehältnis EMUL Emulsion zur Anwendung auf der Haut EMULE Emulsion zum Einnehmen, Emulsion zur gastrointestinalen Anwendung EXPT Expidettäfelchen FTBL Filmtabletten FTBM magensaftresistente Filmtabletten GEL Gel, Gel zur Anwendung auf der Haut GELE Gel zum Einnehmen GRAM magensaftresistentes Granulat, magensaftresistentes Granulat zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen GRAN befilmtes Granulat, Granulat, Granulat zur Herstellung einer Lösung / Suspension zum Einnehmen, Granulat zur Herstellung eines Sirups IFIJ Injektions-/Infusionslösung, Konzentrat und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions-/ Infusionslösung,Konzentrat zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung IFLG Infusionslösung, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung IJLG Injektionslösung IJSU Injektionssuspension INHK Hartkapseln mit Pulver zur Inhalation INHL Lösung für einen Vernebler, Lösung zur Inhalation INHP Pulver zur Inhalation, Tabletten mit Pulver zur Inhalation KAPM magensaftresistente Hartkapseln / Kapseln KAPR Retardkapseln, retardierte Hart-/Weichkapseln, Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung KAPS Kapseln, Hartkapseln, Weichkapseln KDRA wirkstoffhaltige Kaugummis KOMB Kombipackung KTAB Kautabletten LOTI Emulsion zur Anwendung auf der Haut LSG Flüssigkeit / Lösung / Tropfen zum Einnehmen, Konzentrat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, Lösung zur gastrointestinalen Anwendung LYOP Lyophilisat zum Einnehmen MCTB Microtabletten NCREM Nasencreme NGEL Nasengel NSPR Nasenspray, Nasenspray (Lösung / Suspension) NTRP Nasentropfen, Nasentropfen (Lösung / Suspension) PAST Paste zur Anwendung auf der Haut PFLA transdermale Pflaster, wirkstoffhaltige Pflaster PLVD einzeldosiertes Pulver zur Inhalation PSTI Pastillen, Lutschpastillen PULV Pulver / Pulver für ein Konzentrat / Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- / Infusionslösung PULVE Pulver zum Einnehmen, Pulver zur Herstellung einer Lösung / Suspension zum Einnehmen RGRAM magensaftresistentes Retardgranulat RGRAN Retardgranulat RSCHA Rektalschaum RSUSP Rektalsuspension SALB Salbe, Salbe zur Anwendung auf der Haut/Nasensalbe SCHAU Schaum zur Anwendung auf der Haut SIRP Sirup SPRY Spray zur Anwendung in der Mundhöhle STABL Schmelztabletten STIF Stifte zur Anwendung auf der Haut SUPP Zäpfchen SUSP Suspension zum Einnehmen SUTA Sublingualtabletten TABB Brausetabletten TABL Tabletten TABMD Tabletten mit veränderter Wirkstofffreisetzung TABR Retardtabletten, Retard-Filmtabletten TABS Tabs TBLL Lutschtabletten TBLM magensaftresistente Tabletten TROP Tropfen zum Einnehmen (Emulsion / Lösung / Suspension) TRSB Trockensubstanz TTAB Tabletten zur Herstellung einer Lösung / Suspension zum Einnehmen UTBL überzogene Tabletten VACR Vaginalcreme VAGT Vaginaltabletten VASP Vaginalzäpfchen ZKAP Weichkapseln zum Zerbeißen
Quellenangabe https://www.dimdi.de