Steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderungen

Bei Zuteilung einer Behinderung gibt es je nach Grad folgende „Steuerlichen Pauschbeträge“

Steuerliche Vorteile bei Schwerbehinderungen

Grad der Behinderung          Höhe des Pauschbetrages/Jahr
25 – 30                                  310 Euro
35 – 40                                   430 Euro
45 – 50                                   570 Euro
55 – 60                                   720 Euro
65 – 70                                   890 Euro
75 – 80                                1.060 Euro
85 – 90                                1.230 Euro
hilflos oder blind                 3.700 Euro

Zusatzurlaub bei Schwerbehinderung

Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX )

Schwerbehinderte Menschen (nicht aber behinderte Menschen mit einem GdB von 30 oder 40, die von der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind) erhalten einen Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche im Jahr. Umfasst eine Arbeitswoche des schwerbehinderten Menschen z. B. fünf Arbeitstage, dann stehen ihm fünf Tage Zusatzurlaub zu. Umfasst sie vier Arbeitstage, dann beträgt der Zusatzurlaub vier Tage usw. Ist jedoch durch Tarifvertrag oder sonstige Regelung ein längerer Zusatzurlaub festgelegt, dann besteht ein Anspruch auf den längeren Zusatzurlaub.

In dem Jahr, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft eintritt, steht ein anteilsmäßiger Zusatzurlaub zu: Für jeden vollen Monat in dem die Schwerbehinderteneigenschaft während des Arbeitsverhältnisses vorliegt, steht ein Zwölftel einer Arbeitswoche zu. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Tage aufgerundet. Verbleibende Bruchteile von weniger als einem halben Tag sind ohne Auf- oder Abrundung zu gewähren.

Falls der Grad der Behinderung unter 50 sinkt (Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft), wird der in diesem Jahr zustehende Zusatzurlaub entsprechend berechnet.

Stellt die Regionalstelle des ZBFS fest, dass der Antragsteller bereits im Vorjahr schwerbehindert war, kann der Zusatzurlaub wie Erholungsurlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Freistellung von Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

Freistellung von Mehrarbeit (§ 124 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen und ihnen von der Agentur für Arbeit Gleichgestellte sind auf Verlangen von Mehrarbeit freizustellen. Mehrarbeit ist diejenige Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht. Gesetzlich festgelegt ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden einschließlich Bereitschaftsdienst (§ 3 Arbeitszeitgesetz). Eine generelle Befreiung von Nacht- und Schichtdienst ist damit nicht verbunden, kann sich aber im Einzelfall aus behinderungsbedingten Gründen ergeben.

Zentralschlüssel für Behindertentoiletten

Zentralschlüssel für Behindertentoiletten (z. B. an Autobahnen)

Die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertentoiletten (ca. 6.700) an Autobahnrastplätzen, -raststätten und -tankstellen können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Dies gilt auch für Behindertentoiletten in vielen Städten in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern. Diesen Schlüssel können Sie beim Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF) bestellen. Den Schlüssel erhalten behinderte Menschen, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dazu gehören schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen, sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden.
In jedem Fall bekommen den Schlüssel behinderte Menschen mit

 GdB von mindestens 70% aufwärts, oder  die
 Merkzeichen aG, B, H oder Bl.

Der Schlüssel wird gegen Einsendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) sowie ggf. eines ärztlichen Attestes und z. Zt. 20,- € per Verrechnungsscheck oder in bar zugesandt.

Inzwischen kann der Schlüssel über die Grenzen Deutschlands hinaus genutzt werden. Alleine „DER LOCUS“ weist 9.000 Toiletten aus, die sich mit dem Euro-Schlüssel (engl. eurokey) öffnen lassen.   Der Euro-WC-Schlüssel gilt inzwischen als Norm in Europa.

Es ist gibt dort auch einen Behindertentoilettenführer „DER LOCUS“ , in dem die Standorte der Behindertentoiletten verzeichnet sind. Er kann zum derzeitigen Preis von 8,- € beim CBF bezogen werden.

Der Club hat auch weitere Info´s und Hilfsmittel wie Schilder, Rollstuhlbeleuchtung, Parkplatzabstandsschilder usw. im Programm

Der Zentralschlüssel kostet z. Zt. 20,- €, zusammen mit dem Führer ?,-€
Preise bitte erfragen.

Anschrift:

Club Behinderter und Ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V.“ (CBF)
CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a
64293 Darmstadt

Telefon:
(06151) 81 22 – 0

 http://www.cbf-da.de