Das neue elektronische Rezept – E-Rezept ist da Pflicht ab 01.01.2024

Das E-Rezept kommt  ist seit 01.01.2024 verbindliche Pflicht

Ab Januar 2022 wird das E-Rezept für alle verschreibungspflichtigen Medikamente verbindlich. Anders als bisher erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt statt eines Papierrezepts einen QR-Code – wahlweise auf Ihr Smartphone oder als Ausdruck. Das E-Rezept können Sie in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen – dies kann eine Online-Apotheke oder auch Ihre Apotheke vor Ort sein. Wir erklären Ihnen, wie das E-Rezept funktioniert.

 

Vorgang: Rezept beim Arzt bestellen. Beim ersten Rezept im Quartal wie gehabt nur mit der Versicherungskarte. Ohne diese Karte ist eine Erstbestellung im Quartal leider nicht möglich.

Nur zur Info: Es werden keine Daten auf der Versichertenkarte gespeichert. Dies ist bei den heutigen Karten nicht möglich. Die Karte wird nur eingelesen damit man auf dem gesicherten Server die Rezeptdaten speichern kann.

Das Rezept kann der Arzt auch direkt auf einen gesicherten Server laden.

Dann gibt es die Möglichkeiten mit einem QR-Code auf das Smartphone oder als Papierform oder noch einfacher der Arzt schickt das Rezept auf den gesicherten Server und der Patient geht mit seiner Versichertenkarte in eine Apotheke seiner Wahl und holt sich seine Medikamente ab. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Onlinerezept auf den Server zugreifen.

Auch hier werden keine Daten auf der Versichertenkarte gespeichert. Die Karte wird zum einlesen der persönlichen Daten benötigt.

Beim Arzt kann man sich bei Bedarf weitere Rezepte bestellen wie bisher dann auch ohne die Karte in diesem Quartal vorzuzeigen.

Nur für die Abholung in der Apotheke wird dann immer die Versichertenkarte benötigt. Die Apotheke hat nur auf den Server zugriff wenn die Versichertenkarte vorliegt und eingelesen werden kann..

Das ist der Nachteil der neuen Lösung. Früher konnte man ggf. im Auftrag eines Patienten die Medikamente abholen. Abholen im Auftrag geht zwar immer noch aber nur mit der Versichertenkarte des Patienten ohne ist es nicht mehr möglich.

Ausnahme vielleicht wenn die Karte bereits eingelesen wurde und das Medikament erst bestellt werden mußte also für den nächsten Tag oder so. Dann ist eine Abholung vielleicht ohne Versichertenkarte Möglich. Aber nur dann

Ausnahmen gibt es aber immer noch:

z.B. Nadel für Spritzen. Diese werden z.Zeit noch auf den Papierrezepten verschrieben. Wie lange dies noch sein wird konnten wir nicht erfahren

 

 

 

Was ist ein E-Rezept?

Grundlage für das elektronische Rezept (E-Rezept) bildet das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – kurz PDSG). Das Gesetz wurde am 03.07.2020 vom Bundestag beschlossen und ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten. Dieses gibt die verpflichtende Nutzung des E-Rezepts bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab Januar 2022 vor.

Allerdings hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Richtlinie festgesetzt, wonach einzelne Arztpraxen bis 30. Juni 2022 auch noch mit Papierbelegen arbeiten dürfen, wenn technische Schwierigkeiten bei der Digitalisierung im Wege stehen. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können.

Wie funktioniert das E-Rezept?

Für die Übermittlung und Einlösung des E-Rezepts wird es zwei Wege geben. Sie können entscheiden, ob Sie Ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke Ihrer Wahl senden wollen oder ob Ihnen die für die Einlösung Ihres E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten in der Arztpraxis als Papierausdruck ausgehändigt werden sollen.

1. Entscheiden Sie sich für die Smartphone Lösung, so übermittelt Ihr behandelnder Arzt das Rezept als 2D-Code auf Ihr Smartphone. Dieses können Sie dann entweder digital mit Hilfe einer E-Rezept-App direkt einer Vor-Ort- oder Online-Apotheke Ihrer Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort vorab bereitgestellt bzw. bestellt werden kann. Oder Sie zeigen den 2D-Code Ihres E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo er eingescannt und bearbeitet werden kann.

Im Apple Store und bei Google Play gibt es kostenlose E-Rezept-Apps sowie Apps der Krankenkassen. Einige dieser Apps enthalten wichtige Funktionen wie z.B. eine Apothekensuche sowie eine Kommunikationsmöglichkeit für Vorabanfragen an Apotheken.

2. Auf Wunsch erhalten Sie Ihr Rezept auch ohne Smartphone. In dem Fall wird das Rezept in Form eines 2D-Codes in der Praxis ausgedruckt – nur nicht mehr als „Rosa Zettel“. Der Ausdruck beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihrer Verordnung und Rezeptcodes mit den Zugangsinformationen zu Ihrem Rezept. Der Ausdruck wird digital unterzeichnet, ist also auch ohne händische Unterschrift gültig. In der Apotheke wird der Rezeptcode für ein oder mehrere Medikamente gescannt und Sie können diese direkt mitnehmen oder bestellen.

Welche Vorteile bringt das E-Rezept mit sich?

Das E-Rezept verbessert die Abläufe bei der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Durch die Einführung des E-Rezepts wird die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer. Mit dem eingebauten Wechselwirkungscheck, wird überprüft, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind. Zudem wird vermieden, dass Rezeptfälschungen, unleserliche Rezepte und formale Rezeptfehler, wie z.B. vergessene Arztunterschriften oder Überschreiten der Abgabefrist, auftreten.

Mit dem Einsatz des E-Rezepts spart sich der Patient zudem die Anfahrtswege in die Praxis und die langen Wartezeiten. Auch die Abläufe in der Arztpraxis und der Apotheke werden einfacher. Mit dem E-Rezept wird nicht nur der Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen der Kampf angesagt, sondern auch ein Stück Sicherheit und Bequemlichkeit für die Patientinnen und Patienten geschaffen. Und nicht zuletzt freut sich auch die Umwelt, denn durch die Umstellung auf digitale Lösungen kann viel Papier gespart und die CO2 -Emissionen reduziert werden.

Die Videosprechstunde und das E-Rezept

Die Videosprechstunde, also der Arztbesuch über eine sichere und datenschutzkonforme videotelefonische Verbindung, hat in der letzten Zeit einen richtigen Boom erlebt. Die Vorteile liegen auf der Hand. Es gibt keine Ansteckungsgefahr in der Praxis, man spart sich die Anfahrtswege und die langen Wartezeiten. Im Anschluss an die digitale Videosprechstunde kann das E-Rezept kontaktlos übermittelt werden.

Inzwischen haben auch ein paar Apotheken die Video-Beratung für sich entdeckt. Ähnlich wie bei der Videosprechstunde beim Arzt können Sie sich bei der Video-Beratung in der Apotheke über die richtige Einnahme Ihrer Arzneimittel und die Wechselwirkungen beraten lassen, Sie können Ihre Bestellungen abgeben und Rezepte einlösen.

Was ist sonst noch geplant?

Neben dem E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel sollen zukünftig auch alle weiteren Leistungen wie etwa Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege schrittweise elektronisch verordnet werden.