Thema: Krankheitskosten steuerlich geltend machen
Als Referenten für unseren Gruppenabend konnten wir diesmal Herr Michael Moos, Steuerberater von der Kanzlei Schneider und Moos , Dillenburg gewinnen.
Herr Moos wird erklären warum Krankheitskosten die nicht von der Krankenkasse ersetzt werden
ggf. bei der Lohnsteuer abgesetzt werden können.
Diese als außergewöhnlichen Belastungen geltenden Kosten für Medikament, Hilfemittel , Operationen, Brillen, Zahnbehandlung/Ersatz, Arzt und Heilpraktikerkosten, Krankenhausaufenthalt
und andere Kosten können eine Steuerminderung erwirken.
Bei unseren Gruppentreffen sind Gäste immer willkommen. Nächster Gruppenabend 25.04.