Flugreisen mit Schwerbehinderungen

Sicherheitsvorschriften von Fluggesellschaft bei der Beförderung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität (PRM) gemäß EG-Verordnung Nr.1107/2006

Begriffsbestimmung

Personen, deren Mobilität bei der Benutzung von Beförderungsmitteln wegen einer körperlichen (sensorischen oder motorischen, dauerhaften oder zeitweiligen) Behinderung, einer geistigen Behinderung oder Beeinträchtigung wegen anderer Behinderungen oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist, erhalten eine ihrem Zustand angemessene Unterstützung und eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitgestellten Dienstleistungen an ihre besonderen Bedürfnisse

der Fluggesellschaft
Beschränkung der Anzahl der beförderten PRM aus Sicherheitsgründen

Um die Sicherheit der Passagiere mit eingeschränkter Mobilität sowie aller anderen Passagiere zu gewährleisten, kann die Fluggesellschaft die Anzahl der pro Flug beförderten Personen mit eingeschränkter Mobilität beschränken (Art. 4 Abs.1 VO (EG) Nr. 1107/2006). Maßgebend für die Beschränkung ist insbesondere, ob im Falle einer Notlandung eine ausreichend schnelle Evakuierung aller Passagiere gewährleistet ist.
Berücksichtigt wird dabei der Grad der Einschränkung, das eingesetzte Fluggerät und das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer nicht eingeschränkten Begleitperson auf dem Flug.
Das Letztentscheidungsrecht über die Beförderung liegt beim Verantwortlichen Luftfahrzeugführer.

Begleitpersonen

Eine Begleitperson darf in ihrer Mobilität nicht eingeschränkt sein. Sie muss mindestens 16 Jahre alt sein, darf keine weiteren betreuungsbedürftigen Fluggäste, z. B. Kleinkind, begleiten und muss auf einem Sitzplatz neben dem Passagier mit eingeschränkter Mobilität befördert werden. Dieser Sitzplatz darf nicht an einem Ausgang liegen. Es wird empfohlen, für jeden Passagier der Kategorie WCHS eine nicht eingeschränkte Begleitperson auf dem Flug mitzunehmen. Für Fluggäste der Kategorien WCHC/STCR wird im Regelfall eine Begleitung durch zwei nicht eingeschränkte Passagiere empfohlen. Bei der Beförderung von Passagieren der Kategorie BLND wird für jeweils zwei eingeschränkte Passagiere eine Begleitung durch eine nicht eingeschränkte Begleitperson empfohlen.

Sitzplatzzuteilung an Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

Bei der Zuteilung von Sitzplätzen an Personen mit eingeschränkter Mobilität beachtet Fluggesellschaft, dass die Kabinenbesatzung nicht in ihren Aufgaben gestört wird, der Zugang zur Notausrüstung und die Räumung des Flugzeuges in Notfällen nicht behindert wird (Verordnung (EU ) Nr. 965/2012 – CAT.OP.MPA.155). Insbesondere dürfen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität nicht in einer Sitzreihe an einem Notausgang befördert werden. Dies gilt gleichermaßen für begleitete wie für unbegleitete Passagiere mit eingeschränkter Mobilität.

Sonderbestimmungen für sehgeschädigte Passagiere

Blinde Fluggäste können mit einem Blindenhund befördert werden. Der Blindenhund kann in der Kabine befördert werden. In diesem Fall wird der Passagier mit dem Blindenhund stets in der ersten Reihe befördert. Insgesamt können höchstens zwei Blindenhunde pro Flug befördert werden.

Information bei Nichtbeförderung

Sollte aus Gründen der Sicherheit die Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität nicht möglich sein, so wird die Fluggesellschaft die Gründe für die Nichtbeförderung mitteilen.

Reservierungscodes


Reservierungscodes für Gehbehinderungen

Hilfe bis zum Flugzeug: Hilfe bis zur Flugzeugtür: Hilfe bis zum Sitzplatz:
WCHR (Wheelchair Ramp) WCHS (Wheelchair Steps) WCHC (Wheelchair Carry)
gehbehinderter Fluggast stark gehbehinderter Fluggast gehunfähiger Fluggast
– benötigt Hilfe im Flughafengebäude zum/vom Gate oder Ausgang – ist nur eingeschränkt gehfähig – kann aber einen Fluggastsitz mit aufgestellter Rückenlehne benutzen
– benötigt vor dem Ein- und nach dem Aussteigen einen Rollstuhl oder eine ähnliche Hilfe – kann Treppen nicht allein überwinden und einen Vorfeldbus nicht benutzen – kann sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen (z.B. Querschnittslähmung oder Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium)
– kann aber Treppen selbst überwinden und ohne Hilfe einen Vorfeldbus benutzen – benötigt jedoch keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine
– benötigt keine fremde Hilfe in der Fluggastkabine


Weitere Reservierungscodes

VIMP Fluggast ist sehgeschädigt
HIMP Fluggast ist hörgeschädigt
NSPK Fluggast ist stumm
NHEA/NSPK Fluggast ist taubstumm
STCR Fluggast kann ausschließlich auf einer Krankenliege befördert werden
DPNA alle übrigen Fluggäste, die besondere Hilfe benötigen, u. a. geistig Behinderte