Coronavirus

 

Coronavirus

Den neusten Stand erfahren Sie beim Robert Koch Institut Adresse weiter unten. Oder bei den Krankenkassen

Adressen aller Krankenkassen Link siehe unten

Inzwischen gibt es bundesweit zahlreiche bestätigte Fälle einer Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2). Aktuell schätzt das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gefahr für die Gesundheit der deutschen Bevölkerung als „mäßig“ ein, eine weitere Ausbreitung wird erwartet. Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen, insbesondere durch direkten Kontakt, aber auch durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen.

Informationen über die Symptome, Behandlung, Verbreitung und Vorbeugung der Erkrankung erhalten Sie an zahlreichen Beratungstelefonen u.a. der gesetzlichen Krankenkassen.

Darüber hinaus informieren die Krankenkassen auch auf ihren Websites über den Coronavirus. Eine Liste aller Krankenkassen und deren Websites finden Sie hier: Krankenkassenlisteoder direkt 

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/covid_2019/coronavirus.jsp

Häufige Fragen und Antworten

1. Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?

Wie bei Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.

2. An welchen Symptomen ist das Virus zu erkennen?

Nach bisherigen Erkenntnissen beginnt die Krankheit in den meisten Fällen mit Fieber, trockenem Husten, Abgeschlagenheit und Muskelschmerzen. Innerhalb einer Woche kann dann eine zunehmende Atemnot eintreten.

Schwer erkrankte Patienten entwickeln mitunter ein akutes Atemnotsyndrom, das eine mechanische Beatmung nötig macht. Ein Teil der Infizierten zeigt jedoch nur leichte Erkältungssymptome, wie etwa Halsschmerzen.

Vereinzelt können auch Durchfälle auftreten. Durchschnittlich wird die Inkubationszeit auf fünf Tage geschätzt. Das RKI geht von einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen aus.

3. Was sollten Personen tun, die Sorge haben, sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt zu haben?

Personen, die einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde und Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten generell Kontakte zu anderen Personen vermeiden und sich unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten kann man z. B. über die Datenbank des Robert Koch-Instituts (RKI) abfragen.

Nähere Infoś finden Sie hier

https://www.rki.de/                                                                                    DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText1

Wenn Sie medizinische Hilfe benötigen, gehen Sie bitte nicht direkt in eine Arztpraxis oder die Notaufnahme eines Krankenhauses sondern melden sich zuvor telefonisch an mit dem Hinweis auf Ihren Kontakt zu einer Person, bei der das neuartige Coronavirus nachgewiesen wurde. Wenn Sie von einer Reise aus Regionen mit vermehrten Übertragungen zurückgekehrt sind und innerhalb von 14 Tagen Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie sich ebenfalls zunächst telefonisch erkundigen. Eine gute Anlaufstelle ist hier der ärztliche Bereitschaftsdienst mit seiner kostenlosen Rufnummer 116117.

4. Wie sollten sich Personen verhalten, die sich erkältet fühlen, aber weder in einem Risikogebiet waren, noch Kontakt zu einer infizierten Person hatten?

Wenn Sie nur eine leichte Erkrankung der obereren Atemwege haben und nicht die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen, rufen Sie bitte zunächst bei Ihrer Arztpraxis an. Der Arzt kann Ihnen, wenn dies nötig ist, nach telefonischer Rücksprache eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausstellen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxis aufsuchen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 9. März 2020 angesichts der derzeit herausfordernden Situation verständigt. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen und soll helfen, die Weiterverbreitung des Coronavirus einzudämmen und Arztpraxen sowie Patienten zu entlasten.

5. Wie wird eine Infektion mit dem Coronavirus behandelt?

Aktuell gibt es noch keine spezifische Therapie für das neuartige Coronavirus. Wurde die Erkrankung durch einen Test bestätigt, können einzelne Symptome mit fiebersenkenden Mitteln und eventuelle Zusatzinfektionen mit einer medikamentösen Therapie der Atemwege behandelt werden. Ob ein Corona-Test notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung der Kriterien des RKI. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Finanzierung.

Momentan steht kein Impfstoff zur Verfügung. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit nicht absehbar.