Verlust des Versicherungsschutzes bei Verschweigen einer Erkrankung

Verlust des Versicherungsschutzes bei Verschweigen einer Diabetes-Erkrankung
Dies gilt natürlich auch für viele andere Erkrankungen
Das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 1733/01) hat entschieden, dass ein Diabetiker seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er bei Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung schwere Erkrankungen oder erkennbar chronischen Erkrankungen verschweigt. Es ist dann in der Regel anzunehmen, dass sich der Versicherungsnehmer bewusst ist, dass ihn der Versicherer bei wahrheitsgemäßer Beantwortung nur mit erschwerten Bedingungen oder Leistungsausschlüssen aufnehmen würde.